AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

(Fassung 14.08.2018)

1. Allgemeines

Die nachstehenden Liefer-und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Die Vertragssprache ist Deutsch. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.

2. Angebote und Lieferung

a) Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
b) Von unseren Vertretern vermittelte Aufträge werden für uns wirksam, wenn wir sie entweder schriftlich bestätigen oder wenn wir die Aufträge ausführen.
c) Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations-,oder Lieferstörungen - bei uns oder unseren Zulieferanten - behindert, z. B.durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
d) Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Abs. 3 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
e) Von der Behinderung nach c) und der Unmöglichkeit nach d) werden wir den Käufer umgehend verständigen.
f) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
g) Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
h) Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

3. Preise

Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen. sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Abreden über Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren ihre Wirksamkeit im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen ihn.

4. Zahlung

a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen. Bei Erstauftrag beanspruchen wir Vorkasse bzw. Lieferung per Nachnahme. Danach gelten die vereinbarten Zahlungsziele.
b) Bei Nachnahme und Zahlung in bar, durch Scheck, Banküberweisung oder Bankeinzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2 %, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstige fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns. Im Falle von lnstandsetzungen, Ersatzlieferungen und sonstigen Dienstleistungen gewähren wir keinen Skonto.
c) Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% pro Jahr zu berechnen.
d) Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nu runter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont-und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
e) Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oderUmstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung - auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind - sofort fällig stellen.
f) Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht oder unsere Handelsvertreter bzw. Vertreter unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
g) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
b) Im Falle einer Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 947und 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises zzgl. ges. Mehrwertsteuer zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
c) Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwargegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
d) Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis zzgl. ges. Mehrwertsteuer) - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab.Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die missveräußerte Vorbehaltsware zzgl. ges. Mehrwertsteuer berechnet haben.
e) Fürden Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in einKontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretungerfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware zzgl. ges. Mehrwertsteuer.
f) Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderung ist nur mitunserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehrrechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von derAbtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen,Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesemZweck hat der Käufer uns ggfs. Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zugewähren. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind wir auch selbst berechtigt, die Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen.
g) Bei Vorliegen der in Abs. f) Satz 3 genannten Umstände hat uns der Käufer Zutrittzu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns hinauszugeben.
h) Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.
i) Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
j) Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Käufer.

6. Verpackung und Versand

a) Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten.Sonderverpackung und Ersatzverpackung, z. B. für unverpackt eingelieferte Reparaturgegenstände werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Für bestimmte transportempfindliche Artikel wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und nach unverzüglicher frachtfreier Rücksendung voll bzw. teilweise gutgeschrieben.
b) Bei Bestellungen unter € 50,- Netto- Warenwert wird ein Mindermengenzuschlageinschließlich Portokosten in Höhe von € 16,00 zuzügl. der gesetzl. Mwst berechnet. Bei Bestellungen ab € 50,- bis unter € 200,- Netto- Warenwert werden die jeweiligen Portokosten berechnet. Bei Bestellungen über € 200,- Netto- Warenwert wird frei Post- oder Bahnstation des Empfängers geliefert. Gilt für den Bereich in der BRD.
c) Soweit der Käufer eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten wir uns vor, ihm die uns etwa entstehenden Mehrkosten zu berechnen.

7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder unsere Auslieferungsläger verlässt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.

8. Warenrücklieferung

Warenrücklieferungen bedürfen ausdrücklich unserer Zustimmung. In einwandfreien Zustand (Ware und Verpackung) berechnen wir 10 % vom Warenwert für Prüfung und Wiedereinlagerung.Ausgenommen von Rücklieferungen sind Sonderbestellungen oder veraltete Waren.

9. Mängelhaftung und Schadensersatz

a) Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist.
b) Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder-oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 3 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.
c) Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Eingriffe oder Änderungen an der gelieferten Ware von anderer Seite vorgenommen wurden oder wenn der Käufer unsere Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
d) Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. Bei Fehlschlägen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
e) Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss In fachgerechter Verpackungerfolgen.
f) Durch Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen.

10. lnstandsetzungen, Reparaturen

a) Eine Instandsetzung oder Reparatur erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt.
b) Bei mangelhafter Instandsetzung oder Reparatur sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ware zu beanstanden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.
c) Schadenersatzansprüche werden nur entsprechend Ziff. 8 d) Satz 3 anerkannt.

11. Sonstige Schadenersatzansprüche

Anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund -sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

12. Weiterverkauf

Der Käufer ist verpflichtet, sich beim Vertrieb der Ware, die unser Warenzeichen trägt, aller Handlungen zu enthalten, die im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriftenals unlauter angesehen werden können.

13. Warenkennzeichnung, Ausfuhrbeschränkung,Patentgarantie

a) Eine Veränderung unserer Waren, eine Entfernung unserer Prägung oder Stempelung auf Waren oder Faltschachteln sowie jede Sonderstempelung die als Ursprungszeichendes Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnte, dasses sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.
b) Wir übernehmen die Haftung, dass die verkaufte Ware als solche in der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter ist. Falls Dritte aus Schutzrechten berechtigte Ansprüche geltend machen sollten, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder für den Käufer eine Lizenz erwirken oder die verkaufte Ware durch eine schutzrechtsfreie ersetzen oder sie gegen Rückgewähr des Kaufpreises zurücknehmen. Für weitergehende Ansprüche haften wir nach Maßgabe von Ziff. 10. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Anwendung der verkauften Ware nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

14. Auslandsgeschäfte

Die Bestimmungen der Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung.

15. Wirksamkeit

Sollen einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis - auch aus Rücktritt - sich ergebende Streitigkeiten ist Hildesheim, wenn der Käufer Vollkaufmann ist.

17.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Franz Spahn Glühlampenfabrik GmbH & Co. KG

Geschäftsführer: Max Nagel, Michael Nagel - Wiedhof 7- Groß Düngen -31162 Bad Salzdetfurth

Amtsgericht Hildesheim HRA 977 KG Sitz Hildesheim Persönlich haftende Gesellschafterin:

Spahn-Betriebsführungs-GmbH - HRB 254Amtsgericht Hildesheim.

Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,insbesondere gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches.
The construction, validity andperformance of this contract shall be governed by the law of the German Federal Republic, in particular by the Civil Code (BGB) and the Commercial Code (HGB).

Gemäß unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen bleibt die gelieferte Ware bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Gerichtsstand für beide Teile ist Hildesheim.
According to our conditions of sale, the goods, supplied remain our property until they aretotally paid. Agreed place of jurisdiction for both parties is Hildesheim.