Einbrennzeit von Autolampen
Einbrennzeit von Autolampen
Von Kunden bekommen wir immer mal wieder die Aussage, dass die Lichtfarbe und Helligkeit nach dem Wechsel einer Hauptlichtlampe anders als erwartet ist. Insbesondere kommt das vor, wenn ein Xenonleuchtmittel einseitig am Fahrzeug getauscht wird.
Alle Lampen benötigen eine Einbrennzeit, in dieser reguliert und stabilisiert sich dann die Lichtfarbe und auch die Helligkeit.
Ohnehin wird auch empfohlen, dass man Scheinwerferlampen beidseitig tauschen soll. Nicht nur weil dann die Scheinwerfer gleichmäßig leuchten, sondern auch weil das Erreichen der Lebensdauer kurz nach dem einseitigen Leuchmitteltausch auf der anderen Seite entsprechend eintritt.
Aber zurück zu der Einbrennzeit.
Diese beträgt bei Halogenlampen 1 bis 2 Stunden. Anders ist es bei Xenonlampen, hier beträgt die Einbrennzeit 10 – 20 Stunden. Erst nach diesen Zeiten ist die endgültige Lichtfarbe und Helligkeit gefestigt. Auch die Homogenität des Lichtes ist erst dann endgültig ausgeprägt.
Beurteilung bei Tageslicht ist schwierig
Wenn eine Lampe eingebaut wurde, sollte man auch nicht sofort bei Tageslicht die Lampen vor dem Fahrzeug beurteilen. Der Einfluss von Sonnenlicht ist erheblich und verfälscht den Eindruck.
Besser, bei Dunkelheit vom Fahrersitz aus beurteilen. Auch Fachleute können erst einen Lichtzuwachs ab ca. 30% erkennen. Den bläulichen Effekt der Blue Xenon Day Light Lampen sieht man auch bei Dunkelheit deutlich besser.
Einbrennzeit ist gesetzlich vorgeschrieben
Die Einbrennzeit ist übrigens auch gesetzlich vorgeschrieben. Bei Zulassungsprüfungen gemäß der ECE Regelung müssen Halogenlampen mindestens 1 Stunde geleuchtet haben, Xenonlampen müssen sogar 15 Stunden geleuchtet haben, bevor die Tests beginnen. Nach diesen Zeiten verändern sich die Helligkeit und die Farbe deutlich, auch die Verteilung ist homogener.